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Änderungen in der Krankenversicherung zum 1.1.2024

02.11.2023
aenderungen-in-der-krankenversicherung-zum-1-1-2024Änderungen in der KV zum 1.1.2024
Nach diesem Jahr steigen alle relevanten Faktoren für die Krankenversicherungsbeiträge ab 1.1.2024 nochmal deutlich an.
Der Konzentrationsprozess bei den Gesetzlichen Krankenkassen geht weiter; 1970 gab es noch 1.815 Krankenkassen, im Juli 2023 waren es noch 96. Dennoch kommen diese im Jahr 2023 nicht mit dem steuerfinanzierten Bundeszuschuss von 14,5 Mrd. Euro aus und mussten um weitere 2 Mrd. nachfinanziert werden.
Die Gesetzlichen Krankenversicherungen erwarten im Jahr 2024 wieder ein Defizit. Der GKV Spitzenverband rechnet mit einer Lücke von 17,7 Mrd. Euro. Derzeit sieht Bundesfinanzminister Christian Lindner keine zusätzlichen Steuerzuschüsse für die Gesetzliche Krankenversicherung.

Dies wird kommen:
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherten steigt auf 1,7%
  • Einige Private Krankenkassen haben einen auslösenden Faktor bei den Treuhändern und müssen die Beiträge erhöhen. Hintergründe gibt es beim PKV Spitzenverband. Die Schreiben wurden in den letzten Wochen verschickt.
  • Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf ein Jahresgehalt von 69.300€. Erst bei einem Einkommen darüber können sich Arbeitnehmer privat krankenversichern.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 5.175€ Brutto im Monat, bis zu welcher Beiträge in die Gesetzliche Krankenversicherung und Gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt werden müssen.

Das Ergebnis ist, dass der Beitrag für Freiwillig Gesetzlich Krankenversicherte auf 843,53€ pro Monat für die Krankenversicherung ansteigt. Die Beiträge der Pflegeversicherung sind zum 1.7.2023 bereits erhöht worden auf 4,0% für Kinderlose. Mehr Details im zugehörigen Blogartikel. Das bedeutet 207,00€ pro Monat. In Summe steigt der Beitrag für Freiwillig Gesetzlich Krankenversicherte durchschnittlich auf 1050,53€.

Für bereits Privat Krankenversicherte steigt der Arbeitgeberzuschuss bis zu diesem Beitrag an. Damit sind evtl. Beitragserhöhungen mit dem Arbeitgeberzuschuss hälftig übernommen. Es kann auch überprüft werden, ob zusätzliche Bausteine zur Beitragsentlastung im Alter über den Arbeitgeber mitfinanziert werden können und keine Zuschüsse verschwendet werden.