Der Preis für Erdgas hat sich von Mitte Juni - Mitte Oktober verdoppelt. In den UK haben sich die Gaspreise sogar verdreifacht.
Für Privathaushalte berechnet sich der monatliche Gaspreis aus drei Faktoren: den Beschaffungskosten, den Entgelten für die Netznutzung sowie den Steuern und Abgaben. Je nach Datenquelle und dem zugrunde gelegten Verbrauch fällt der Anteil dieser drei Faktoren etwas unterschiedlich aus. Laut dem Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft (BDEW) machten 2020 die Beschaffungskosten 41% des Gaspreises aus. Der Rest entfiel demnach zu 33%-35% auf Steuern und Abgaben sowie zu 24%- 26% auf die Netzentgelte.
Die Preisschwankungen kommen aus den Beschaffungskosten. Warum der Preis nun so stark angestiegen ist, hat mehrere Gründe. Teils kalte, längere Heizperioden in einigen Teilen der Welt, teils Verknappung durch eine geringere Förderung, überwiegend aber durch die Produktionsnachfrage in Asien führt zu einem rasant gestiegene Energiebedarf in der wirtschaftlichen Erholung nach der Corona Krise. Seit Anfang des Jahres sind die Terminpreise für Gas stark gestiegen und folglich mussten sich die Versorger zu höheren Preisen eindecken. Oder sie müssen es jetzt vor der nächsten Heizperiode tun. Manche Experten meinen, die Versorger hätten sich verzockt. Sie hätten lange gewartet in der irrtümlichen Hoffnung, dass die Preise im Sommer fielen.
Die ersten Versorger steigen schon aus dem Markt aus oder nehmen keine Neukunden mehr an. Ein Wechsel lohnt sich, weil nicht alle Versorger die gleiche Beschaffungsstrategie hatten und folglich andere Einkaufspreise weitergeben können.
Der Aufschlag auf den Strompreis zur Förderung des Ökostroms wird im kommenden Jahr deutlich zurückgehen. Die EEG-Umlage wird 2022 von derzeit 6,5 Cent auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde sinken. Dies sei der niedrigste Stand in fast zehn Jahren.
Allerdings dürfte dies sich nicht im Strompreis niederschlagen, da durch die Beschaffungskosten für Kohle, Öl und Gas auch die herkömmliche Stromerzeugung deutlich teurer geworden ist. Auch die Strompreise werden dem Gaspreisanstieg folgen.
Bei Zugang der Schreiben auf Preiserhöhung besteht Sonderkündigungsrecht i.d.R. für 4 Wochen. Die Kündigung muß selbst erfolgen, der neue Anbieter kann nur zum Ablauf der regulären Vertragsdauer die Kündigung für einen übernehmen.
Bei Interesse berechnen wir geren Alternativen für Sie.
Ihre Angelika Breyer