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Erhöhungen der Krankenversicherungsbeiträge zum 1.1.23 GKV & PKV

30.09.2022
erhoehungen-der-krankenversicherungsbeitraege-zum-1-1-23-gkv-pkvErhöhungen der Krankenversicherungsbeiträge zum 1.1.23
Der staatliche Zuschuss aus Steuermitteln zur Erhaltung der Beitragssätze für die Gesetzliche Krankenversicherung liegt in 2022 bei 28,5 Mrd. Euro - ein Anstieg um 26% im Vergleich zum Jahr 2021. Die Prognose 2023 liegt bei 35 Mrd. Euro, also ein nochmaliger Anstieg um 26%! Die Bürgerversicherung ist eigentlich schon da.
1% im Krankenversicherungsbeitrag entspricht ca. 15 Mio € Beitrag/Ausgaben.
Wie kommt ansonsten noch mehr Geld in die Kasse? Die Beitragsbemessungsgrenze wird in 2023 auf 59.850€ erhöht - und damit wird erstmalig der Höchstbeitrag für die Gesetzliche Kranken- & Pflegeversicherung über 1.000€ im Monat liegen !!!
In die Private Krankenversicherung können Angestellte mit einem Einkommen von 66.600€ pro Jahr wechseln sowie Selbstständige und Beamte.

Wie schon angekündigt soll zur Finanzierung der Zusatzbeitrag weiter steigen. Wer nicht in die PKV wechseln kann, kann zumindest einen Wechsel zu einer günstigeren GKV in Betracht ziehen.
Aber ein Anstieg um 2% wird nicht realisierbar sein, daher ist mit weiteren Leistungskürzungen zu rechnen. Im Jahr 2020 waren die Ausgaben bei Zahnersatz bei 3,3 Mrd., Zahnarztbehandlungen 11,7 Mrd, Arzneimittel 43,3 Mrd., Hilfsmittel 18,2 Mrd., Fahrtkosten 7,1 Mrd., Früherkennung 2,4 Mrd. - nun kann sich jeder überlegen was Herr Lauterbach wegfallen lassen wird. Über KV-Zusatzversicherungen können sie bestehende und zukünftige Leistungslücken schließen - auch hier Jahreswechsel berücksichtigen!

Inwieweit Treuhänder dieses Jahr den medizinischen Fortschritt als auslösenden Faktor für Beitragserhöhungen in der PKV einstufen, wird nun nach und nach bekannt gegeben. Einen auslösenden Faktor wegen Anpassungen in den Sterbetabellen gibt es dieses Jahr nicht. Die Briefe an die Versicherten gehen in ca. 2 Wochen raus.
Überdurchschnittliche Erhöhungen können bei Gesellschaften entstehen, die im Bereich Rechnungszins oder Alterungsrückstellungen in den vergangenen Jahren zu knapp kalkuliert haben. Diese Erhöhungen dürfen nur bei Neukalkulation durch einen auslösenden Faktor mit angepasst werden, was bei Doppelanpassung zu den überdurchschnittlichen Erhöhungen führen kann. Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Tarifänderung für Sie vorteilhaft ist, dann kommen Sie gerne auf uns zu.