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Grundsteuererklärung Praxis Flächenberechnung Wohnfläche, Nutzfläche - Fristverlängerung

01.10.2022
grundsteuererklaerung-praxis-flaechenberechnung-wohnflaeche-nutzflaeche-fristverlaengerungGrundsteuererklärung Praxis Flächenberechnung, Fristverlängerung
Im Blog haben wir bereits im Juli informiert. Anbei noch ein paar zusätzliche Infos, nach denen wir schon des öfteren gefragt wurden.

In Bayern ist eine Aufteilung in Grundstücksfläche, Wohnfläche und Nutzfläche gefordert.

Die Grundstücksfläche ist dem Grundbuchauszug zu entnehmen.

Die Wohnfläche umfasst die Grundflächen der Räume jedoch nicht die Grundflächen von Zubehörräumen wie Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen. Ebenso gehören nicht dazu Schornsteine und Treppenflächen mit mehr als 3 Stufen.
Die Raumhöhe spielt dabei auch eine Rolle. Flächen zwischen 1m und 2m Höhe werden nur zur Hälfte gezählt. Flächen unter 1m Höhe zählen nicht dazu.

Die Wohnfläche umfasst auch die Grundflächen von beheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen welche zur Hälfte anzusetzen sind.
Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel anzusetzen.
Quelle: Wohnflächenverordnung

Wenn es nicht Wohnfläche ist, bedeutet es aber nicht, dass es in der Grundsteuererklärung automatisch Nutzfläche ist. Die Fläche des Kellers geht z.B. in der Gesamtfläche des Grundstücks mit auf und muss nicht zusätzlich angegeben werden.

Die Nutzfläche wird in der DIN 277 geregelt. Hierzu gehören Bewegungsflächen innerhalb von Räumen und u.a. Flächen für Büroarbeit, Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Forschung und Entwicklung, Lagern, Verteilen und Verkaufen, Bildung, Unterricht und Kultur, Heilen und Pflegen. Wobei das häusliche Arbeitszimmer nicht als Fläche für Büroarbeit gewertet werden kann, es zählt zur Wohnfläche.
Flächen mit Heizungs- und Lüftungsanlagen zählen nicht zur Nutzfläche und müssen in der Grundsteuererklärung gar nicht angegeben werden.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist bis zum 31.01.2023 verlängert worden. Wer schon online über Elster abgegeben hat und nochmal die Flächen korrigieren möchte, kann dies noch tun.

Wem es immer noch unklar ist, kann bei der Hotline unter 089 / 30 70 00 77 seinen individuellen Fall auch nochmal klären.