Trotz Fristende: Mancherorts fehlt noch jede vierte Grundsteuererklärung
Wer in Deutschland ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung sein Eigen nennt, musste in diesem Jahr eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Frist dazu lief bereits Ende Januar ab. Doch viele Eigentümerinnen und Eigentümer haben ihre Erklärung noch immer nicht abgegeben, erklären die Bundesländer auf RND-Anfrage. Was den Säumigen nun droht, ist von Land zu Land verschieden – ein Überblick.
Auch zwei Monate nach Ablauf der Frist haben viele Eigentümerinnen und Eigentümer von
Immobilien ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben. Wie die Finanzämter der Bundesländer auf RND-Anfrage mitteilten, fehlt mancherorts noch jede vierte Rückmeldung. Die Behörden hatten alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken, Gebäuden oder Wohnungen dazu aufgefordert, bis 31. Januar 2023 eine neue Grundsteuererklärung abzugeben.
Hintergrund: Die alte Grundsteuer wurde 2018 für verfassungswidrig erklärt, weil bislang gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt wurden. Die Berechnung der Grundstückswerte stammte zum Teil noch aus dem Jahr 1935. Deshalb gibt es nun eine neue Regelung und der gesamte Grundbesitz in Deutschland muss neu bewertet werden.
Noch immer liegen jedoch den Finanzämtern längst nicht alle Erklärungen vor. Auf RND-Anfrage haben 15 der 16 Finanzministerien der Bundesländer dem RedaktionsNetzwerk Deutschland die aktuellen Quoten mitgeteilt:
Baden-Württemberg: 76%, Bayern: 78%, Berlin: 83%, Brandenburg: 80%, Bremen: 89%, Hamburg: 92%, Hessen: 86%, Mecklenburg-Vorpommern: 84%, Niedersachsen: 83%, Nordrhein-Westfalen: 76%, Rheinland-Pfalz: 86%, Saarland: 80%, Sachsen-Anhalt: 87%, Schleswig-Holstein: 82%, Thüringen: 85%.
Was nun auf diejenigen zukommt, die die Frist Ende Januar verpasst haben, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Die allermeisten Finanzämter wollen zunächst nur ein Erinnerungsschreiben versenden und erneut auf die Pflicht zur Abgabe hinweisen. Auf Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder wollen die meisten verzichten. „Wir werden hier mit Augenmaß und Kulanz an die Sache herangehen“, erklärte etwa Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange. „Die Finanzämter des Landes werden nicht gleich große Geschütze auffahren, weil wir wissen, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer mit ihrer Grundsteuerwerterklärung in den letzten Zügen liegen.“
Bayern hat die Frist nochmals bis 30.04.2023 verlängert.
Die Finanzämter betonen jedoch mehrfach, dass die verpasste Frist nicht von der Pflicht zur Grundsteuererklärung befreit. „Wer der Erklärungspflicht nicht nachkommt, muss damit leben, dass die Steuerverwaltung seine nicht vorhandenen Angaben schätzt und den Grundsteuermessbetrag festsetzt“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg. „Diese Schätzungen sind natürlich mit Unsicherheiten verbunden.“ Ein ähnliches Vorgehen ab dem Sommer haben auch Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig- Holstein und Thüringen angekündigt. Und auch die Schätzung entbinde schlussendlich nicht von der Pflicht, die Erklärung schlussendlich noch abzugeben, so ein Sprecher des Finanzministeriums in Nordrhein-Westfalen.
Aber nicht alle Bundesländer wollen es bei einer Schätzung belassen. Schleswig-Holstein droht mit Geldstrafen: „Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Verspätungszuschläge von 25 Euro pro Monat oder Zwangsgelder von bis zu 25.000 Euro im Monat festzusetzen.“ Auch Niedersachsen kündigt eine monatliche Strafe von 25 Euro an. Der Verspätungszuschlag wird dann rückwirkend ab dem 1. Februar berechnet.
Wer seine Grundsteuererklärung abgegeben hat, dem wurde unter Umständen schon ein neuer Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid zugestellt. Gegen diesen kann Einspruch eingelegt werden, falls sich in den nächsten Monaten Sachverhalte ergeben, die eine Änderung sinnvoll machen. Diese Möglichkeit wurde in den Bundesländern bislang sehr unterschiedlich genutzt.
Auf der Grundlage der neuen Erhebung soll ab 2025 die Grundsteuer gezahlt werden. Und es geht um viel Geld: Etwa 15 Milliarden Euro wurden 2021 über die Steuer eingenommen, die an Städte und Gemeinden fließt. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge.
Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offenbleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.
Quelle: Bericht des b.b.h. Bundesverband