Ihre Privatsphäre ist uns wichtig

Auf unserer Website verwenden wir Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service bieten zu können. Einige der Cookies nutzen wir um Ergebnisse zu messen, um zu verstehen, woher unsere Besucher kommen oder um unsere Website weiter zu entwickeln. Mehr Informationen

Cookie Einstellungen

  • Technisch notwendige Cookies
  • Tracking und Performance Cookies
  • Mehr Informationen

Technisch notwendige Cookies

Diese Cookies sind für die Bereitstellung von Diensten, die über unsere Website verfügbar sind, und für die Verwendung bestimmter Funktionen unserer Website von wesentlicher Bedeutung.

Ohne diese Cookies können wir Ihnen bestimmte Dienste auf unserer Website nicht zur Verfügung stellen.

Tracking und Performance Cookies

Diese Cookies werden zum Sammeln von Informationen verwendet, um den Verkehr auf unserer Website und die Nutzung unserer Website durch Besucher zu analysieren.

Diese Cookies können beispielsweise nachverfolgen, wie lange Sie auf der Website verweilen oder welche Seiten Sie besuchen. So können wir verstehen, wie wir unsere Website für Sie verbessern können.

Die durch diese Tracking- und Performance-Cookies gesammelten Informationen identifizieren keinen einzelnen Besucher.

Mehr Informationen

Bei Fragen in Bezug auf unseren Umgang mit Cookies und Ihrer Privatsphäre kontaktieren Sie uns bitte.

Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Rechnungszins sinkt für Rentenversicherungen und Biometrie zum 1.1.2022

23.10.2021
rechnungszins-sinkt-fuer-rentenversicherungen-und-biometrie-zum-1-1-2022Rechnungszins sinkt für Rentenversicherungen und Biometrie
Die Regierung hat die % größte Rechnungszinsänderung seit 1999 entschieden.

Die Neuberechnung aller Garantieleistungen zum 1.1.2022 mit einem Zins von nur noch 0,25% wird in den Verträgen zu einer deutlichen Verschlechterung für Anleger führen.
  • Beitragsgarantien zum Vertragsablauf werden mit einem kleineren Zins abgezinst werden, dadurch bleibt weniger der mtl. Sparrate übrig, der in höher verzinste Anlagen investiert werden könnte.
  • Der Rechnungszins betrifft den Rentenfaktor, welcher die mtl. Rente einer Rentenversicherung bestimmt. Dadurch wird die kalkulierte monatliche Rente pro Monat welche auf 10.000€ Kapitalstock bezahlt werden kann, sinken. Dies betrifft alle Rentenversicherungen, unabhängig von der Wahl einer Beitragsgarantie.
  • Die Preiskalkulation für Risikoleistungen wird steigen z.B. Berufsunfähigkeitsschutz. Hier werden die Beiträge vor allem für jüngere Leute (mit langen Laufzeiten) deutlich steigen. Erste Hochrechnungen sprechen von ca 10%. Ebenso werden sich Risikolebensversicherungen verteuern, auch wenn vermutlich etwas geringer. Am härtesten wird des Sterbegeldversicherungen treffen, da diese einen hohen Sparanteil haben. Die Sterbegeldversicherungen mit Einmalbeitrag werden bei vielen Anbietern vom Markt verschwinden.
In der Konsequenz wird sich die Produktlandschaft grundlegend verändern.
Jetzt schon klar ist, dass es weniger Garantieprodukte geben wird.


Daher - jetzt handeln - alle in 2021 beantragten Verträge haben noch die besseren, aktuellen Vertragsbedingungen: Günstigere Preise, höhere Renten, Zugang überhaupt zu Produkten die in 2022 verschwinden werden!

In 2022 besteht auf Altverträge Bestandsschutz und Bruttobeitragsgarantie, Sparratenerhöhungen & Zuzahlungen in den Altverträgen ist dann weiterhin zu den alten Bedingungen möglich.

Ihre Angelika Breyer