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Steuerbefreiung für nebenberuliche Tätigkeiten wurde erhöht

01.02.2023
steuerbefreiung-fuer-nebenberuliche-taetigkeiten-wurde-erhoehtSteuerbefreiung für nebenberuliche Tätigkeiten wurde erhöht
Der Bundesrat hatte am 28.10.2022 den Lohnsteuer-Richtlinien 2023 zugestimmt. Sie wurden in der Neufassung grundlegend überarbeitet. Seit dem 01.01.2023 gelten nun geänderte und aktualisierte Lohnsteuerrichtlinien (LStR 2023).
Unter anderem erfolgte eine Änderung der LStR 2023 bezüglich der Einnahmen aus nebenberuflichenTätigkeiten als ÜbungsleiterIn/AusbilderIn(etc.):
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als ÜbungsleiterIn/AusbilderIn usw. sind nun bis zur Höhe von 3.000 Euro im Jahr steuerfrei. Darüber hinaus sind nebenberufliche ehrenamtlicheTätigkeiten für eine gemeinnützige Körperschaft bis zur Höhe von 840 Euro steuerfrei.
Die LStR 2023 enthalten eine klare Defnition, wann eine solche „nebenberufliche Tätigkeit" vorliegt. Danach gilt eine Tätigkeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 14 Stunden (sog.14-Stunden-Grenze) als nebenberuflich.